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   VGH Bayern, 18.05.2021 - 10 ZB 21.1128   

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VGH Bayern, 18.05.2021 - 10 ZB 21.1128 (https://dejure.org/2021,15202)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.05.2021 - 10 ZB 21.1128 (https://dejure.org/2021,15202)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. Mai 2021 - 10 ZB 21.1128 (https://dejure.org/2021,15202)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 5; VwGO § 84; VwGO § 74 Abs. 1; VwGO § 60
    Geltendmachung von Verfahrensfehlern bei angefochtenem Gerichtsbescheid

  • rewis.io

    Antrag auf Zulassung der Berufung, Gerichtsbescheid, Klagefrist, Säumnis, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Verfahrensmangel, Kausalität

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung der Hinweispflicht als spezielle Ausprägung des Amtsermittlungsgrundsatzes

  • rechtsportal.de

    Verletzung der Hinweispflicht als spezielle Ausprägung des Amtsermittlungsgrundsatzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2021, 3343
  • NVwZ-RR 2021, 1038
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 18.05.2021 - 10 ZB 21.1128
    aa) Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bestehen dann, wenn der Kläger im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Erstgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage stellt (vgl. BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11; B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16).
  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

    Auszug aus VGH Bayern, 18.05.2021 - 10 ZB 21.1128
    aa) Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bestehen dann, wenn der Kläger im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Erstgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage stellt (vgl. BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11; B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16).
  • BVerwG, 08.08.2018 - 1 B 25.18

    Abschiebungsverbot; Bulgarien; Extremgefahr; Flüchtlinge; Lebensverhältnisse;

    Auszug aus VGH Bayern, 18.05.2021 - 10 ZB 21.1128
    Dies liegt bei einer Rüge der Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes darin begründet, dass der Rechtsmittelführer in diesem Fall - unter anderem - diejenigen Maßnahmen substantiiert darzulegen hat, mit denen er vor dem Verwaltungsgericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, etwa auch durch die Stellung eines Beweisantrags, der ohne Stütze im Prozessrecht abgelehnt wurde, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung hingewirkt hat (vgl. BVerwG, B.v. 8.8.2018 - 1 B 25.18 - juris Rn. 20 m.w.N.).
  • BVerwG, 17.07.2003 - 7 B 62.03

    Gerichtsbescheid; Antrag auf mündliche Verhandlung; Nichtzulassungsbeschwerde;

    Auszug aus VGH Bayern, 18.05.2021 - 10 ZB 21.1128
    Diese Einschränkung der Wahlmöglichkeit nach § 84 Abs. 2 Nr. 2 VwGO folgt aus den Voraussetzungen einer begründeten Gehörsrüge (vgl. zum Verfahrensmangel eines Gehörsverstoßes als Revisionsgrund: BVerwG, B.v. 17.7.2003 - 7 B 62/03 - juris Rn. 14).
  • VGH Bayern, 12.05.2016 - 22 ZB 16.549

    Anfechtung eines Gerichtsbescheids

    Auszug aus VGH Bayern, 18.05.2021 - 10 ZB 21.1128
    Abgesehen davon setzt eine derartige gegen einen Gerichtsbescheid erhobene Verfahrensrüge - aus den bereits zum Gehörsverstoß dargelegten Gründen (s.o.) - voraus, dass der Mangel nicht durch einen Antrag auf mündliche Verhandlung gemäß § 84 Abs. 2 Nr. 2 Halbs. 1 Alt. 2 VwGO hätte geheilt werden können (vgl. BayVGH, B.v. 12.5.2016 - 22 ZB 16.549 - juris Rn. 22; Happ in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 124 Rn. 48).
  • BGH, 19.01.2022 - AnwZ (Brfg) 28/21

    Widerruf der Befugnis zum Führen die Bezeichnung "Fachanwalt für Strafrecht";

    Um in der Berufungsinstanz erfolgreich die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör oder die Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes rügen zu können, muss jedoch zunächst die mündliche Verhandlung gemäß § 112c Abs. 1 Satz 1 BRAO, § 84 Abs. 2 Nr. 2 VwGO beantragt worden sein (vgl. ausführlich dazu BayVGH, NJW 2021, 3343 Rn. 5 ff.; BVerwG, NVwZ-RR 2003, 902, 903).
  • OVG Bremen, 23.05.2023 - 1 LA 184/22

    Aufhebung des Bescheids über das Nichtbestehen der Wiederholungsprüfung der

    Er ist ausgeschlossen, wenn es ein Beteiligter versäumt hat, alle zumutbaren Möglichkeiten zu nutzen, sich rechtliches Gehör zu verschaffen (vgl. BayVGH, Beschl. v. 18.05.2021 - 10 ZB 21.1128, juris Rn. 8; VGH BW, Beschl. v. 11.05.2017 - A 11 S 1002/17, juris Rn. 7; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 17.07.2003 - 7 B 62.03, juris Rn. 14; Kraft, in: Eyermann, VwGO , 16. Aufl. 2022, § 138 Rn. 35).
  • VGH Bayern, 20.09.2022 - 2 ZB 21.1815

    Erfolglose Nachbarklage gegen Hotelneubau in Gemengelage

    Nachdem die Klägerinnen von der Möglichkeit des § 84 Abs. 2 Nr. 2 VwGO keinen Gebrauch gemacht haben, ist ihnen die Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs unter diesem Gesichtspunkt allerdings bereits abgeschnitten (BayVGH, B.v. 18.5.2021 - 10 ZB 21.1128 - juris).
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